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GEMA droht ein Kartellverfahren

GEMA droht ein Kartellverfahren

In einem seit 2001 bei der EU laufenden Verfahren wurde die GEMA endlich aufgefordert, binnen zwei Monaten eine Stellungnahme abzugeben. Jahrelang blieben alle Eingaben von Urheberrechtsnutzern unter Hinweis auf die Dienstleistungsfreiheit in der EU ungehört. Der GEMA und anderen Verwertungsgesellschaften gelang es immer wieder, sich einem europaweiten Wettbewerb mit dem Scheinargument der angeblichen Besonderheiten im Urheberrecht zu entziehen.

Ziel des nun laufenden Verfahrens ist die Freizügigkeit der Nutzer:

Auch der Nutzer soll künftig die Rechte innerhalb der EU dort erwerben können, wo er sie nach seiner Ansicht am günstigsten erhält. Vielleicht gelingt es diesmal, die letzten staatlich geduldeten Monopole in der EU zu “knacken”.

Einzelnutzer und deren Verbände können das Verfahren durch Eingaben bei:

Europäische Kommission
Generaldirektion Wettbewerb
Rue de la Loi 200
B-1049 Brüssel/Weststraat 200

stützen.

Am hilfreichsten sind die Eingaben, bei denen eine Verwertungsgesellschaft den Abschluß eines Vertrags unter Hinweis auf die territoriale Ausschließlichkeit der Wahrnehmung der Urheber- oder Leistungsschutzrechte verweigerte.

Petition Link: 

https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition;sa=details;petition=7158

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